Der KHD – Dienst ist dem Landesfeuerwehrkommandanten unterstellt.
Jeder Bereichsfeuerwehrverband hat eine KHD – Bereitschaft aufzustellen. Die Bereitstellung der Mannschaften, Fahrzeuge und Geräte erfolgt durch den Landesfeuerwehrverband und den Feuerwehren des Bereiches.
Durch die Entsendung von Feuerwehrkräften oder das Abstellen von Geräten darf die Besorgung der örtlichen Aufgaben nicht gefährdet werden.
Die KHD – Bereitschaft ist dem Bereichsfeuerwehrkommandanten unterstellt.
Zur Führung der Bereitschaft bedient sich der Bereichsfeuerwehrkommandant eines von ihm ernannten Bereitschaftskommandos.
Das Bereitschaftskommando führt die KHD – Einheiten des Bereiches, bei Einsätzen innerhalb und außerhalb des eigenen Wirkungsbereiches.
Dabei sind laufende organisatorische und administrative Belange der Bereitschaft zu besorgen (Stabdienst).
Anforderung
KHD – Einheiten oder Teile davon (z.B. Tanklöschfahrzeuge, Pumpen, Bergeausrüstung u. ä.), können im Einsatzfall gemäß den gesetzlichen Bestimmungen angefordert werden:
● im Gemeindebereich vom Bürgermeister beim Bereichsfeuerwehrkommandanten
● im Bezirksbereich von der Bezirksverwaltungsbehörde beim Bereichsfeuerwehrkommandanten
● im Landesbereich von der Landesregierung beim Landesfeuerwehrkommandanten
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